Bekommt der Kunde auch das Baukindergeld, wenn er vor dem 31.03.2021 ein Grundstück kauft und noch vor dem 31.12.2021 die Baugenehmigung erhält und mit dem Hausbau beginnt?
Nein, dass ist leider nicht möglich. Relevanter Stichtag für das Baukindergeld ist das Datum der Baugenehmigung. Diese muss bis zum 31.03.2021 erteilt worden sein.
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