Wir haben zu Beginn Oktober 2017 den Notarvertrag unterschrieben, Ende November 2017 ist der Kaufpreis geflossen und den Übergang von Nutzen und Lasten hatten wir für den 2.1.2018 vereinbart. Somit ist der Besitz erst am 2.1. an uns übergegangen. Welches Datum zählt nun in unserem Fall für das Baukindergeld?
Das maßgebende Datum für das Baukindergeld ist in Ihrem Fall das Datum des Kaufvertrags.
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