Expertenrat

Wir haben im Oktober 2017 den Notarvertrag unterschrieben, Ende November ist der Kaufpreis geflossen und den Übergang Lasten hatten wir für Januar 2018 vereinbart. Welches Datum zählt für das Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Christian R. am 20.07.2018 

Wir haben zu Beginn Oktober 2017 den Notarvertrag unterschrieben, Ende November 2017 ist der Kaufpreis geflossen und den Übergang von Nutzen und Lasten hatten wir für den 2.1.2018 vereinbart. Somit ist der Besitz erst am 2.1. an uns übergegangen. Welches Datum zählt nun in unserem Fall für das Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das maßgebende Datum für das Baukindergeld ist in Ihrem Fall das Datum des Kaufvertrags.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung