Ich besitze seit 2016 ein Grundstück mit EFH. Wir haben nun 2018 das EFH gänzlich abgebrochen und neu gebaut (Baugenehmigung als Ersatz-Neubau liegt vor). Zudem erfüllen wir alle Voraussetzungen für das Baukindergeld (Steuer, Kind, Einzug 2020 usw.). Ist es ein Problem, dass ich das Grundstück bereits 2016 überschrieben bekommen habe und dass es sich um einen Ersatzbau handelt? Ich habe dazu leider nirgends Informationen bekommen.
Das Baukindergeld ist auch nach einem Abriss und Neubau möglich. Bei einem Neubau auf dem gleichen Grundstück gilt Folgendes: Der Abriss muss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt sein. Zusätzlich zu den im Merkblatt geforderten Nachweisdokumenten muss der Antragsteller anhand geeigneter Dokumente belegen, dass der Abriss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt ist (z.B. durch Rechnung).
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