Wir haben ein Haus gekauft, welches zwei Grundbücher hat, da eine Einliegerwohnung im EG existiert. Zukünftig werden wir das gesamte Haus selbst nutzen. Kann unter diesen Umständen Baukindergeld beantragt werden, da wir ja in beiden Grundbüchern eingetragen sind und daher theoretisch zwei Immobilien besitzen. Für uns ist es aber eben nur eine, die wir vollständig selbst nutzen.
Ja, das Baukindergeld ist auch bei dieser Konstellation möglich (Einhaltung der restlichen Förderbedingungen vorausgesetzt), denn die "zweite Immobilie" war ja nicht vorher in Ihrem Eigentum. Bitte beachten Sie, dass die KfW eine zeitnahe Antragstellung empfiehlt, weil die Fördermittel bald ausgeschöpft sind.
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