Mein Partner und ich benötigen die Steuerbescheide von 18 und 19. Ich habe 2018 ALG2 bekommen, reicht das als Nachweis aus oder brauche ich trotzdem den Steuerbescheid?
Für das Baukindergeld benötigen Sie auf jeden Fall die Steuerbescheide für die relevanten Jahre. Anderweitige Einkommensnachweise reichen für die Förderung nicht aus. Liegen Ihnen die Steuerbescheide nicht rechtzeitig vor, sollten Sie die KfW unbedingt innerhalb der Frist darüber informieren.
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