Das Baukindergeld soll es rückwirkend ab 1.1.18 geben. Was ist das entscheidende Kriterium, z.B. Einzugsdatum, Datum der Baugenehmigung?
Das wissen wir bisher leider noch nicht. Das Einzugsdatum ist recht unwahrscheinlich als Kriterium, eher werden es wohl das Datum der Beurkundung des notariellen Kaufvertrags oder das Datum der Baugenehmigung sein. Bitte beachten Sie, dass das eine Vermutung ist, bisher gibt es ja noch keine gesetzliche Grundlage für das Baukindergeld.
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