Expertenrat

Welches Datum (Einzug oder Baugenehmigung) ist das entscheidende Kriterium für das rückwirkende Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Angelika K. am 08.05.2018 

Das Baukindergeld soll es rückwirkend ab 1.1.18 geben. Was ist das entscheidende Kriterium, z.B. Einzugsdatum, Datum der Baugenehmigung?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das wissen wir bisher leider noch nicht. Das Einzugsdatum ist recht unwahrscheinlich als Kriterium, eher werden es wohl das Datum der Beurkundung des notariellen Kaufvertrags oder das Datum der Baugenehmigung sein. Bitte beachten Sie, dass das eine Vermutung ist, bisher gibt es ja noch keine gesetzliche Grundlage für das Baukindergeld.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung