Wir haben ein Haus gefunden und reserviert und besitzen aber noch eine Eigentumswohnung, die wir so schnell wie möglich verkaufen möchten, damit wir am Stichtag (notariell beurkundet Kaufvertrag des neuen Hauses) nur eine Immobilie besitzen. Der Verkäufer des Hauses drängt jedoch auf einen zeitnahen Notartermin (innerhalb 14 Tage). Wann "muss" nach dem Auftrag zur Erstellung eines notariellen Kaufvertrages der Notartermin stattfinden und gibt es noch andere Möglichkeiten z. B. die Eigentumswohnung an Verwandelte zu überschreiben?
Eine Frist, wann der Notartermin stattfinden muss, gibt es bei Verträgen zwischen privaten Käufern und Verkäufern nicht. Sie können sich zur rechtlichen Vertragsprüfung die Zeit nehmen, die Sie brauchen. (Bei Verträgen zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher muss der notarielle Kaufvertrag dagegen 14 Tage vor der Beurkundung vorliegen.)
Für das Baukindergeld ist es entscheidend, dass Sie am Tag des Hauskaufs keine weitere Wohnimmobilie besitzen. Ob Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen oder überschreiben, ist Ihre Entscheidung. Sie sollten sich aber zu eventuellen steuerlichen Folgen beraten lassen.
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