Ich besitze bereits eine Wohnimmobilie (Eigentumswohnung) und möchte für einen Neubau eines EFH Baukindergeld beantragen. Kann ich die Erstimmobilie auch an meine Eltern verkaufen bevor ich die Baugenehmigung erhalte oder würde dies als Betrug gewertet v.a. bei späterer Rückschenkung?
Grundsätzlich ist das Baukindergeld dann möglich (Einhaltung der restlichen Förderbedingungen vorausgesetzt). Bei einer späteren Rückschenkung schaut auf jeden Fall das Finanzamt genau hin, eine steuerliche Beratung ist zu empfehlen.
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