Als Nachweis braucht es unter anderem einen Grundbuchauszug. Wann muss das Grundstück auf uns eingetragen werden, damit das Baukindergeld genehmigt wird? Reicht es bei Einzug? Wir bauen auf dem Grundstück der Schwiegereltern und die wollen mit der Übertragung noch warten...
In Ihrem Fall kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Erbe, Übertragung oder Kauf von Verwandten in gerader Linie sind von der Förderung ausgeschlossen. Möglich ist die Förderung nur, wenn erst das Grundstück übertragen/verkauft/vererbt und danach gebaut wird.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.