Bekommen wir (Familie mit zwei Kindern; 3,5 Jahre und 2 Monate) Baukindergeld, wenn wir im Oktober 2017 einen Kaufvertrag unterschrieben haben, die Baugenehmigung erst im August 2018 erteilt wurde und wir wahrscheinlich erst im Sommer 2019 ins Haus einziehen?
Nach unserem Kenntnisstand ist für einen Neubau das Datum der Baugenehmigung relevant. Da diese im Jahr 2018 erteilt wurde, können Sie vermutlich mit dem Baukindergeld rechnen.
Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, sodass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.
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