Bei welchem Gericht kann ich gegen eine Ablehnung meines Baukindergeldantrages klagen?
Nach Aussage der KfW ist der Rechtsweg eigentlich ausgeschlossen, weil es keinen Rechtsanspruch auf das Baukindergeld gibt. Die Bundesregierung hatte auf eine ähnliche Anfrage der FDP im Januar allerdings geantwortet, dass zwar ein formalisiertes Widerspruchsverfahren nicht vorgesehen ist, Antragsteller aber bei Streitigkeiten über sie
belastende Entscheidungen der KfW die ordentlichen Gerichte anrufen können. Am besten befragen Sie einen Anwalt nach Ihren Chancen bei einer Klage.
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