Zählt eine geerbte Wohnung bereits als Ersterwerb einer Immobilie, selbst wenn diese bis heute vermietet ist? Ich habe vor der Geburt unserer Kinder eine vermietete Wohnung 2013 übertragen bekommen mir Nießbrauch für meine Mutter. 2015 haben wir geheiratet und haben 2 Kinder bekommen. Nun haben wir als Familie ein Haus gekauft. Können wir auf die Förderung hoffen?
Leider ist auch eine geerbte Immobilie ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wer zum Stichtag Kaufvertrag / Baugenehmigung schon Eigentümer einer Wohnimmobilie war, kann die Förderung nicht beantragen.
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