Expertenrat

Bleibt unser Anspruch auf Baukindergeld auch, wenn unser Kind für eine Ausbildung einen Zweitwohnsitz anmeldet?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Nils G. am 04.08.2020 

Besteht Anspruch auf Baukindergeld, wenn das Kind für das Baukindergeld beantragt wird, zukünftig durch Ausbildung einen Zweitwohnsitz anmeldet? Hauptwohnsitz besteht weiterhin im Elternhaus, für das Baukindergeld beantragt wird.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, das Baukindergeld erhalten Sie trotzdem, auch wenn das Kind eine Ausbildung beginnt und 18 Jahre alt wird.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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