Besteht Anspruch auf Baukindergeld, wenn das Kind für das Baukindergeld beantragt wird, zukünftig durch Ausbildung einen Zweitwohnsitz anmeldet? Hauptwohnsitz besteht weiterhin im Elternhaus, für das Baukindergeld beantragt wird.
Ja, das Baukindergeld erhalten Sie trotzdem, auch wenn das Kind eine Ausbildung beginnt und 18 Jahre alt wird.
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