Wir wollen dieses Jahr noch eine Bestandsimmobilie kaufen, noterieller Kaufvertrag wird ca. 12/2020 erfolgen mit dem gesetzlichen Betreuer, läuft über Betreuungsverfahren. Kaufvertrag muß aber durch das Amtsgericht noch bestätigt werden, da diese Bestätigungen meist länger dauert gehe ich davon aus, dass dieser Kaufvertrag erst im Januar 2021 bestätigt wird. Habe ich dann noch Anspruch auf Baukindergeld?
Soweit wir wissen, ist das einzig relevante Datum für das Baukindergeld das des Notartermins / Unterschrift Kaufvertrag. Die Förderung sollte also auch in Ihrem Fall möglich sein (Einhaltung der anderen Förderbedingungen vorausgesetzt). Darüber hinaus wird die Frist für Kaufvertrag und Baugenehmigung voraussichtlich bis zum 31.03.2021 verlängert, so dass Sie auch in dieser Hinsicht mehr zeitlichen Puffer haben.
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