Expertenrat

Wie ist es mit dem Baukindergeld, wenn der Kaufvertrag über ein Betreuungsverfahren erst durch das Amtsgericht bestätigt werden muss?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von V. N. am 18.10.2020 

Wir wollen dieses Jahr noch eine Bestandsimmobilie kaufen, noterieller Kaufvertrag wird ca. 12/2020 erfolgen mit dem gesetzlichen Betreuer, läuft über Betreuungsverfahren. Kaufvertrag muß aber durch das Amtsgericht noch bestätigt werden, da diese Bestätigungen meist länger dauert gehe ich davon aus, dass dieser Kaufvertrag erst im Januar 2021 bestätigt wird. Habe ich dann noch Anspruch auf Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Soweit wir wissen, ist das einzig relevante Datum für das Baukindergeld das des Notartermins / Unterschrift Kaufvertrag. Die Förderung sollte also auch in Ihrem Fall möglich sein (Einhaltung der anderen Förderbedingungen vorausgesetzt). Darüber hinaus wird die Frist für Kaufvertrag und Baugenehmigung voraussichtlich bis zum 31.03.2021 verlängert, so dass Sie auch in dieser Hinsicht mehr zeitlichen Puffer haben.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung