Bekommen wir Baukindergeld, auch wenn der Vater schon vorher in der Immobilie wohnt? Mutter und Tochter können erst 8 Monate später wegen Kindergarten umziehen.
Die von Ihnen geschilderte Konstellation ist beim Baukindergeld leider nicht möglich: Der Antrag auf Baukindergeld kann erst gestellt werden, wenn alle Haushaltsmitglieder eingezogen und umgemeldet sind. Die Frist für das Baukindergeld läuft aber bereits, wenn das erste Haushaltsmitglied umgezogen ist. Wenn sich also Ihr Mann 8 Monate vor Ihnen ummeldet, die Frist für das Baukindergeld aber nur 6 Monate beträgt, klappt es mit der Förderung nicht.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.