Meine Frau hat den Antrag auf Baukindergeld gestellt. Eigentümer des Hauses sind wir beide, der Grundbuchauszug über das Grundstück läuft jedoch ausschließlich auf mich (Ehemann). Ist dennoch die Beantragung über meine Frau möglich?
In Deutschland gehören Haus und Grundstück zusammen - Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Wenn also nur Sie im Grundbuch stehen, sind auch nur Sie Eigentümer des Grundstücks und des darauf gebauten Hauses. Deshalb müssen Sie den Antrag auf Baukindergeld stellen, Ihre Frau kann die Förderung nicht beantragen.
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