Ist mittlerweile klar, ob derjenige Anspruch auf Baukindergeld hat, der sich vor einigen Jahren eine Wohnung (ohne Förderung) gekauft hat, diese nun verkauft, um ein neues Haus zu bauen?
Entscheidend für das Baukindergeld ist nach bisherigen Veröffentlichungen der erstmalige Immobilienerwerb als Familie, für den Familienbegriff ist der Geburstag des ersten Kindes maßgebend. Wenn Sie die Wohnung ohne Kind gekauft haben, müsste es mit dem Baukindergeld klappen. Bitte beachten Sie: Bisher gibt es noch kein Gesetz und keine Förderrichtlinien. Es ist also nichts "in Stein gemeißelt" und Änderungen sind möglich.
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