Mein Freund und ich haben uns ein Haus gekauft. Das Haus läuft nur auf meinen Freund, er steht alleine im Grundbuch. Unser Sohn und ich, haben uns zwei Monate vorher umgemeldet, weil meine Wohnung gekündigt war und mein Sohn eine Adresse brauchte wegen Krankenkasse anmelden und so. Als wir 2 Monate später ins Haus eingezogen waren, hat sich mein Freund dann umgemeldet. Welches Ummeldedatum zählt jetzt? Meins und von meinen Sohn auch, auch wenn uns die Immobilien an sich nicht gehört, sondern sie meinen Freund alleine gehört?
Auch wenn Ihr Freund der alleinige Eigentümer ist, zählen Sie für das Baukindergeld als gemeinsamer Haushalt. Die Frist für den Antrag auf das Baukindergeld läuft deshalb schon ab dem ersten Ummeldedatum, d.h. es gilt das Ummeldedatum von Ihnen und Ihrem Sohn.
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