Wir möchten zunächst eine Eigentumswohnung erwerben. Dafür würde wir ja Baukindergeld erhalten. Wie sieht es aus, wenn wir uns in einem Jahr entschließen ein Einfamilienhaus zu erwerben und wir auch dort einziehen. Wird das Baukindergeld weiterhin gezahlt?
Nein, das klappt leider nicht. Das Baukindergeld kann nicht in eine andere Immobilie "mitgenommen" werden. Nach Ihrem Auszug aus der Eigentumswohnung endet dann die Zuschuss-Zahlung.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.