Expertenrat

Ich habe im Oktober 2017 ein Haus gekauft, Übergang der Immobilie war aber erst im Mai 2018. Bekomme ich auch Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Norbert M. am 03.09.2018 

Ich habe im Oktober 17 ein Haus gekauft, im Kaufvertag, der beim Notar gemacht wurde, steht aber, dass ich die Immobile erst im Mai 18 erhalte und dann auch der Kauf vollzogen wird. Bekomme ich auch Baukindergeld? Habe 1 Kind.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das relevante Datum für das Baukindergeld ist das Datum des notariellen Kaufvertrags, so dass Sie voraussichtlich leider keine Förderung erhalten werden.


Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, so dass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.

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