Ich lebe getrennt von der Mutter unserer 3 Kinder. Ich besitze zudem ein aktuell nicht von mir genutztes Haus. Kann sie in diesem Haus eine Eigentumswohnung zu 50% erwerben und hierfür Baukindergeld erhalten?
Grundsätzlich ist das möglich, allerdings nur, wenn Sie nicht mehr verheiratet sind. Denn beim Baukindergeld ist "der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft,..." von der Förderung ausgeschlossen.
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