Wir haben im Oktober 2018 ein Haus gekauft und Mitte Dezember 18 erwarten wir unser erstes Kind. Ich habe unsere Daten bereits im KfW-Portal eingegeben. Spricht man bereits i.e.S von einer Antragstellung oder erst bei Einreichung der vollständigen Unterlagen? Muss zum Kaufzeitpunkt bereits das Kind geboren sein?
Für das Baukindergeld muss das Kind zum Kaufzeitpunkt noch nicht geboren sein, aber zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sonst kann es nicht brücksichtigt werden.
Für Ihre Frage kommt es darauf an, ob Sie im KfW-Zuschussportal bisher nur Ihre Daten für die Registrierung als Neukunde angegeben haben (gilt nicht als Antragstellung) oder ob Sie den Antrag auf Baukindergeld bereits gestellt haben (gilt als Antragstellung, auch wenn die Dokumente noch nicht hochgeladen werden können).
Wenn Ihr Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht geboren war, kommt die Förderung leider nicht in Frage.
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