Expertenrat

Welcher Vertrag zählt für das Baukindergeld - notarieller Vorvertrag oder der Kaufvertrag?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Wiebke D. am 31.07.2019 

Aktuell überlegen wir (2 Erw. und 2 Kinder) ein Haus zu kaufen, es müssen allerdings noch einige Dinge geklärt werden - deshalb werden wir evt. einen notariellen Vorvertrag abschliessen. Aktuell besitzen wir eine Wohnung aus Studienzeiten meines Mannes - diese soll verkauft werden. Danach werden wir, unter der Vorraussetzung die Bedingungen im Vorvertrag wurden erfüllt, den notariellen Hauptvertrag des Hauskaufs abschliessen. Welcher Vertrag zum Hauskauf zählt? Bekommen wir Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Für das Baukindergeld zählt der notarielle Kaufvertrag. Dieser muss beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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