Wir besitzen derzeit eine Wohnung, die wir zum 01.10.19 (Wertübergang laut Kaufvertrag) verkauft haben. Wann können wir eine förderfähige, neue Immobilie erwerben? Müssen wir erst aus dem Grundbuch ausgetragen sein, bevor wir die Immobilie erwerben, oder genügt bereits die Tatsache, dass wir laut Kaufvertrag verkauft haben?Â
Eine Voraussetzung der KfW ist, dass Ihr neues Zuhaus zum Stichtag (der Tag an dem Sie den neuen Kaufvertrag unterzeichnen oder die Baugenehmigung erhalten) Ihre einzige Immobilie ist. Daher ist davon auszugehen, dass Sie eine neue Immobilie erst dann Kaufen können, wenn die Eintragung im Grundbuch geändert wurde.
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