Wir haben im November 2017 unserer Gemeinde die Bauunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt. Den Vertrag mit der Baufirma haben wir erst im März 2018 unterschrieben. Sind wir damit Baukindergeld berechtigt?
Zum Thema Stichtag heißt es in den bisherigen Informationen zum Baukindergeld: "Bedarf es keiner Baugenehmigung,
gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die
Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit
deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte." Weitere Details sind noch nicht bekannt.
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