Expertenrat

Welches Datum gilt für das Baukindergeld bei einem Genehmigungsfreistellungsverfahren?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Franziska N. am 28.05.2018 

Wir haben im November 2017 unserer Gemeinde die Bauunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt. Den Vertrag mit der Baufirma haben wir erst im März 2018 unterschrieben. Sind wir damit Baukindergeld berechtigt? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Zum Thema Stichtag heißt es in den bisherigen Informationen zum Baukindergeld: "Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte." Weitere Details sind noch nicht bekannt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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