Wir haben das Haus der Grosseltern gekauft und vor dem 17.05.2019 den Kaufvertrag unterschrieben. Gilt es dennoch, dass wir kein Baukindergeld bekommen, obwohl es zu dem Zeitpunkt noch möglich war?
Entscheidend ist in diesem Fall nicht nur, wann der Kaufvertrag unterschrieben wurde, sondern auch, wann Sie den Antrag auf Baukindergeld gestellt haben. Für alle Anträge auf Baukindergeld, die ab dem 17.5.2019 bei der KfW gestellt wurden, gelten die geänderten Förderbedingungen und der Hauskauf von Verwandten in gerader Linie ist von der Förderung ausgeschlossen.
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