Ich baue aktuell ein Haus für mich und meine Familie. Wir möchten nach unserem Einzug das Baukindergeld beantragen. Meine Partnerin (wir sind nicht verheiratet) hat einen Sohn aus erster Ehe, wir haben zwei gemeinsame Kinder. Der Kaufvertrag und die Finanzierung des neuen Hauses läuft auf mich. Meine Partnerin hat ein Haus aus erster Ehe übernommen, welches wir mit Umzug gerne vermieten möchten. Kann ich für mich / die Familie Baukindergeld in Anspruch nehmen, da ich bislang kein Wohneigentum erworben habe und es meine erste Immobilie ist?
Da Ihre Partnerin schon (Mit)Eigentümerin einer Wohnimmobilie ist, kommt das Baukindergeld leider nicht mehr in Frage. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass Sie nicht verheiratet sein. Beim Baukindergeld zählt der gemeinsame Haushalt und Ihr Haushalt besitzt schon Wohneigentum, was ein Ausschlusskriterium für die Förderung ist.
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