Expertenrat

Gibt es finanzielle Unterstützung für Familien mit einem behinderten Kind?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Stephanie  A. am 26.08.2019 

Ich bin Mutter von 2 Jungs. Mein Großer wird im Januar 12 und mein Kleiner wird im Januar 10 Jahre alt. Ich wohne mit meinen Kindern und meinem Lebensgefährten in einer Mietwohnung. Fabian, mein kleiner Sohn, ist zu 100 % schwerbehindert. Er kann nicht laufen und ist auf seinen Rollstuhl angewiesen. Er ist körperlich sowie geistig behindert. Da Fabian sehr viel Unterstützung benötigt, sind wir gezwungen, uns nach einer größeren Wohnung bzw. einem Haus umzusehen. Jetzt meine Frage: Wie kann man das bezahlen? Gibt es spezielle Unterstützung für Familien mit einem behinderten Kind? Fabian wird zunehmend schwerer und natürlich auch älter. Das heißt, sein Zimmer ist jetzt schon nicht gerade groß und unser Bad ist leider auch nicht gerade groß. Unsere jetzige Wohnung hat eine Größe von 73 qm. Ich hoffe auf eine positive Antwort. 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja. Grundsätzlich gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Überlegen Sie, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, können Sie zum Beispiel Baukindergeld beantragen. Dabei bekommen Sie einen Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind, der in zehn jährlichen Raten von 1.200 Euro ausgezahlt wird.


Umbauarbeiten an Eigentums- oder Mietimmobilien können Sie hingegen über das Programm zur Barrierereduzierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern lassen. Zur Verfügung stehen Ihnen dabei einmalige Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent über das KfW-Programm 455-B oder zinsgünstige Darlehen über das KfW-Programm 159. Beide Förderprodukte können Sie auch als Ersterwerber einer bereits umgebauten Immobilie in Anspruch nehmen. Wichtig: Die Mittel sind unbedingt vor dem Beginn der Umbauarbeiten bzw. vor dem Kauf zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserem Partnerportal energie-fachberater.de.


Alternativ zum KfW-Programm bekommen Sie einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro auch von der Pflegeversicherung. Die Mittel gibt es für Umbaumaßnahmen, die Anschaffung von Hilfsgeräten oder einen Umzug. 


KfW-Förderung und Pflegeversicherung bekommen Sie nicht für die gleiche Maßnahme. Wenn Sie Anschaffungen oder Baumaßnahmen trennen, können Sie allerdings von beiden Programmen profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Ausgaben mit verschiedenen Rechnungen belegen können.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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