Wir wohnen in einem Haus zur Miete seit Ende 2013 und wollen das im Februar 2021 kaufen und behindertengerecht umbauen. Können wir das Baukindergeld bekommen?
Ja, wenn Sie den Kaufvertrag im Februar 2021 unterschreiben und die Förderbedingungen einhalten (Einkommensgrenze etc.), kommt das Baukindergeld für Sie in Frage. Wie die Antragstellung in diesem Fall funktioniert, haben wir hier beschrieben. Für Ihren Umbau kommt zusätzlich die Förderung der KfW für Barrierefreiheit in Betracht.
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