Wir besitzen bereits eine Eigentumswohnung, die vermietet ist. Jetzt wollen wir ein Eigenheim kaufen. Können wir Baukindergeld bekommen, wenn wir die Wohnung auf unsere Tochter überschreiben?
Das hängt davon ab, ob Ihre Tochter noch in Ihrem Haushalt lebt. Wenn Ihre Tochter in Ihrem Haushalt lebt und dort gemeldet ist, kommt das Baukindergeld nicht in Frage. Denn dann wird die Eigentumswohnung auch nach dem Überschreiben noch Ihrem Haushalt zugerechnet.
Wenn Ihre Tochter schon volljährig ist und einen eigenen Haushalt führt, wäre die Förderung nach einer Überschreibung möglich. Das Baukindergeld käme dann für das Eigenheim und weitere Kinder in Frage.
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