Expertenrat

Können wir Baukindergeld erhalten, wenn wir unsere vorhandene Immobilie auf unsere Tochter überschreiben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Marie K. am 02.03.2019 

Wir besitzen bereits eine Eigentumswohnung, die vermietet ist. Jetzt wollen wir ein Eigenheim kaufen. Können wir Baukindergeld bekommen, wenn wir die Wohnung auf unsere Tochter überschreiben?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das hängt davon ab, ob Ihre Tochter noch in Ihrem Haushalt lebt. Wenn Ihre Tochter in Ihrem Haushalt lebt und dort gemeldet ist, kommt das Baukindergeld nicht in Frage. Denn dann wird die Eigentumswohnung auch nach dem Überschreiben noch Ihrem Haushalt zugerechnet.

Wenn Ihre Tochter schon volljährig ist und einen eigenen Haushalt führt, wäre die Förderung nach einer Überschreibung möglich. Das Baukindergeld käme dann für das Eigenheim und weitere Kinder in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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