Wir haben 2020 ein Eigenheim gekauft, dass wir erst 2021 beziehen. Welche Jahre werden in diesem Fall in die Berechnung des Haushaltseinkommens herangezogen?
Wenn Sie 2021 das Haus beziehen, stellen Sie auch dann den Antrag auf Baukindergeld. Entscheidend sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und
dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. 2021 sind das also die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren
2018 und 2019.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.