Bitte teilen Sie mir mit, ob wir nach jetzigem Wissensstand Anspruch auf Baukindergeld haben. Ich (Ehemann) hatte bereits eine Eigentumswohnung, bevor ich geheiratet habe und bevor unser Sohn auf die Welt kam. Die Wohnung ist nur auf meinen Namen im Grundbuch eingetragen. Wir erwarten unser 2. Kind und die 3-ZI-Wohnung wird jetzt zu eng. Unser Einkommen liegt unter der Einkommensgrenze. Kann es sein, dass wir deshalb keinen Anspruch haben, weil ich die o.g. Wohnung besitze? Ich fände das ungerecht, da derjenige der gespart und schon weiter gedacht hat, dadurch benachteiligt würde. Kann man sich irgendwo beschweren, bzw. Einfluss nehmen? Abgeordneter/Regierung?
Aktuell sieht es so aus, dass alle Baukindergeld bekommen, die sich als Familie zum ersten Mal eine Immobilie kaufen. Bleibt es bei dieser Definition, sind Sie vermutlich antragsberechtigt. Sicher können wir das aktuell jedoch noch nicht sagen. Für Beschwerden ist es aktuell wahrscheinlich noch zu früh. Denn öffentlich einsehbare Gesetzestexte gibt es noch nicht.
Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, sodass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.
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