wir besitzen Immobilien zur Vermietung, haben selbst aber noch nie eine eigengenutzte Immobilie besessen bzw. noch nie eine Förderung in Anspruch genommen. Wenn wir jetzt für den Eigenbedarf ein Haus erwerben, haben wir dann auch Anspruch auf Baukindergeld? Vor allem, da es heißt erstmalig selbstgenutztes Eigentum
Entscheidend wird vermutlich sein, ob Sie die anderen Immobilien als Familie erworben haben - maßgebend bei dieser Frage ist der Geburtstag des ersten Kindes. Welche Regelungen und Ausnahmen darüber hinaus gelten werden, wissen wir bisher noch nicht, denn es gibt ja noch kein Gesetz und keine Förderrichtlinien zum Baukindergeld.
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