Expertenrat

Was bedeutet denn "erste Immobilie" beim Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Martin D. am 19.07.2018 

Wir wohnen seit 2007 in einem eigen genutzen Reihenhaus, das wir verkaufen und wir bauen neu. Baubeginn soll 2019 sein. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld wenn alles andere (Einkommensgrenzen usw. stimmt)? Die Frage geht eher in Richtung "ERSTE IMMOBILIE". Was ist denn im rechtlichen Sinne eine "erste Immobilie"? Danke für eine Erklärung.

Antwort von aktion pro eigenheim 

In den bisherigen Veröffentlichungen zum Baukindergeld heißt es dazu: "Anspruch auf das Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt. Entscheidend für den Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes." Wenn es bei dieser Formulierung bleibt - die genauen Förderrichtlinien sind ja noch nicht veröffentlicht - wäre es entscheidend, ob Sie Ihr Reihenhaus schon als Familie gekauft haben, also ob zu diesem Zeitpunkt das erste Kind schon geboren war. Wäre das der Fall, käme die Förderung vermutlich nicht mehr in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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