Wenn ich jetzt eine Immobilie kaufe, aber die Immobilie noch aktuell vermietet ist. Wir werden den jetzigen Mieter auf Eigenbedarf kündigen. Dies kann ja etwas länger gehen. Nutzen werden wir diese dann ja erst später. Ab wann hätten wir dann Anspruch auf das Baukindergeld? Erst sobald wir selber die Wohnung beziehen? Die Wohnung gehört uns ab dem 01.07.2018! Aktuell sind wir wahrscheinlich knapp über der Höchstgrenze des Einkommens, da aktuell meine Frau Zuhause (Mutterschutz) ist, ist das Einkommen ja nicht so hoch, wenn wir also den Antrag erst in ein paar Monaten stellen könnten wir die Höchstgrenze unterschreiten. Kann ich den Antrag auch erst später stellen?
Mit dem Baukindergeld wird nur selbstgenutztes Wohneigentum gefördert - die bei der Förderung berücksichtigten Kinder müssen im Wohneigentum leben. Maßgeblich für die Förderung ist das durchschnittliche Einkommen der beiden Kalenderjahre vor der Antragstellung - wenn Sie also 2018 den Antrag stellen, müssen Sie 2016 und 2017 unter der Einkommensgrenze liegen.
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