Ich bin 4fache Mutter. Meine Söhne sind 18, 16, 7 und 5 Jahre alt. Beim Einzug in das als Mietkauf zu erwerbende Einfamilienhaus gibt es ja Baukindergeld. Einzug war der 01.03.2018 und notariell soll der Mietkauf im November 2019 erfolgen. Der 18jährige Sohn ist schwerstbehindert und erhält Kindergeld als laufende Zahlung. Fällt er auch noch ins Baukindergeld? Wird Mietkauf ebenfalls durch Baukindergeld gefördert? Wie wäre der Ablauf?
Ja, auch für einen Mietkauf ist das Baukindergeld möglich. Nach Auskunft der KfW ist das Prozedere dieses:
Allgemein werden nur Kinder unter 18 Jahren mit dem Baukindergeld gefördert, so dass Sie für Ihren ältesten Sohn kein Baukindergeld mehr erhalten.
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