Ich wohne seit 10 Jahren in Berlin (Hauptwohnsitz). Meine Eltern haben ein Haus auf dem Land, dies ist mein Nebenwohnsitz. Nun ziehen wir bald ins neue Haus. Habe ich trotzdem ein Recht auf Baukindergeld?
Entscheidend für das Baukindergeld ist nicht, wo Sie vor dem Umzug Ihren Haupt- und Nebenwohnsitz hatten. Wichtig ist, dass Sie und Ihr Partner/Mann kein weiteres Wohneigentum besitzen. Ist das neue Haus Ihre einzige Immobilie und die Bedingungen für die Förderung sind erfüllt, können Sie nach Ihrem Umzug und der Ummeldung auf den neuen Hauptwohnsitz das Baukindergeld beantragen.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.