Expertenrat

Wie wird das Baukindergeld berechnet bei einem später geborenen zweiten Kind?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Anja M. am 02.07.2018 

Wir haben am 30.04.2018 ein Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir bereits 1 Kind  (geboren November 2016) und ich war schon mit dem zweiten schwanger. Voraussichtlich wird das zweite Kind im Dezember 2018 geboren. Wenn wir den Antrag auf Baukindergeld dann im Januar 2019 stellen bekommen wir dann die Förderung für beide Kinder die zum Zeitpumkt des Antrags auf der Welt sind oder nur für das erste, welches beim Unterschreiben des Kaufvertrages schon geboren war? Wie ich hier im Forum gelesen wird bei der Beantragung das zu Versteuernde Einkommen der letzten zwei Jahre berücksichtigt, wie werden die Kinder dabei berücksichtigt. Also im unseren Beispiel: 2017 - 1 Kind Grenze = 90.000€ 2018 - 2 Kinder Grenze = 105.000€ Gibt es dazu schon Eckdaten?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein, dazu gibt es leider noch keine Eckdaten, denn es fehlen nach wie vor die ausführlichen Förderrichtlinien für das Baukindergeld. Wir hoffen, dass es in den nächsten Tagen dazu Klarheit geben wird.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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