Expertenrat

Baukindergeld: Was genau fällt nicht unter den Begriff "Wohnimmobilie zur Dauernutzung"?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Roman K. am 21.09.2018 

Was genau fällt nicht unter den Begriff "Wohnimmobilie zur Dauernutzung"? Gewerbeimmobilie? Wie ist dies definiert? Und was ist mit Dauernutzung gemeint?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Gewerbeimmobilien fallen nicht darunter. Auch ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld, weil nicht dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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