Ich habe eine Frage zum Baukindergeld. Ich bin geschieden und habe zwei Kinder. Ich bewohne mit meinen Kindern weiterhin das EFH, welches ich vor der Scheidung zusammen mit meinem jetzigen Exmann und den Kindern bewohnt habe. Das EFH befindet sich im alleinigen Eigentum meines Exmannes. Wenn ich dieses EFH jetzt von ihm erwerbe, bekäme ich dann dafür das Baukindergeld?
Wenn Sie nicht mehr verheiratet sind und auch früher nicht (Mit)Eigentümerin des Hauses waren, sollte das Baukindergeld bei einem Hauskauf vom Ex-Mann möglich sind (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt).
Nicht möglich dagegen wäre ein Kauf vom Noch-Ehemann oder ein Kauf von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes stand.
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