Meine Partnerin und ich wohnen mit einer Tochter (16 Monate) in einer Eigentumswohnung (80 qm), die ich durch den Tod meiner Mutter geerbt habe. Entfällt durch dieses Erbe der Anspruch auf Baukindergeld, da nur der erstmalige "Erwerb" bezuschusst werden soll? Ganz fair wäre das ja aber nicht, hätte meine Mutter die Wohnung noch vor Ihrem Tod verkauft und ich würde das Geld erben, spielt das Vermögen keine Rolle für das Baukindergeld. Rein vom Einkommen sind wir mit ca. 50 T Brutto / Jahr weit unter der Grenze.
Leider sind nach wie vor nur die Eckdaten zum Baukindergeld bekannt, die genauen Förderrichtlinien stehen noch aus. Deshalb sind die Ausschlusskriterien auch in Gänze noch nicht veröffentlicht und wir wissen nicht, ob geerbtes Eigentum dem Baukindergeld im Wege steht.
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