Wir haben ein genehmigungsfreies Bauvorhaben, leider wird die Bebauung erst September 2021 möglich sein. Jedoch haben wir schon den fertigen Hausplan von der Architekten. Was können wir tun um die Voraussetzungen der Fristen zu erfüllen. Da wir abhängig vom Bauamt sind!
Eine Antragstellung beim Baukindergeld ist möglich, wenn der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht - nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.03.2021 fällt. Da Ihr frühestmöglicher Baubeginn aber erst im Herbst des kommenden Jahres liegt, kommt die Förderung leider nicht in Frage.
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