Wenn ein Antragsteller erst seit diesem Jahr in Deutschland arbeitet, kann er dann ohne Einkommensteuererklärung Baukindergeld beantragen? Oder welcher Nachweis dient ersatzweise?
Für die Förderung mit dem Baukindergeld ist entscheidend, wie hoch das durchschnittliches Haushaltseinkommen in Deutschland war. Um dies zu prüfen, benötigt die KfW zwingend die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres.
Hat der Antragsteller in den maßgeblichen Jahren im Ausland Einkünfte erzielt, muss eine beglaubigte Übersetzung der im Ausland erhaltenen Einkommenssteuerbescheide für die relevanten Jahre vorgelegt werden. Zusätzlich benötigt die KfW eine formlose Erklärung darüber, dass der Antragsteller in den betreffenden Jahren keine Einkünfte in Deutschland erzielt hat. Diese Erklärung sollte zusammen mit den anderen Unterlagen im KfW-Zuschussportal hochgeladen werden.
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