Wir sind eine Familie mit vier Kindern. Unsere Tochter wurde 2008 geboren, 2010 unser erster Sohn. 2011 hat mein Mann ein Haus gebaut und dieses wurde 2013 bis heute vermietet. Wir wohnen noch im Haus meiner Eltern. 2017 kamen die Zwillinge. In diesem Jahr wollen wir für uns bauen. Haben wir überhaupt Anspruch auf das Baukindergeld, oder wird uns das Mietshaus meines Mannes zum Verhängnis?
Möglicherweise haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld, weil das Haus nach der Geburt der ersten beiden Kinder gebaut wurde. Denn es zählt der erste Immobilienkauf als Familie, maßgebend ist der Geburtstag des ersten Kindes. Bitte bachten Sie: Das ist eine vorläufige Auskunft. Genau wissen wir es erst, wenn Gesetz und Förderrichtlinien veröffentlicht sind.
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