Ich erhalte seit 2021 Baukindergeld. Jetzt könnte ich eine Immobilie erben. Erlischt damit mein Anspruch auf Baukindergeld oder zählt lediglich der Zustand beim Zeitpunkt der Antragstellung?
Durch das Erbe ändert sich nichts an Ihrer Baukindergeld-Berechtigung. Weiteres Wohneigentum darf lediglich zum Zeitpunkt der Baugenehmigung bzw. des Kaufvertrags nicht vorhanden sein.
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