Ich und mein Ehemann möchten recht bald eine Wohnung kaufen, die im Herbst 2020 in einem Mehrfamilienhaus in Hamburg fertig gebaut sein soll. Ich bin im Rollstuhl und bekomme daher immernoch Kindergeld für mich, obwohl ich schon 37 Jahre alt bin; nur mein Mann arbeitet, ist somit Alleinverdiener. Was für Förderungen können wir erwarten/ erhoffen? Wo kann man sie beantragen? Wann muss man sie beantragen? Für Ihren Rat bin ich sehr dankbar, da ich im Internet nur auf Förderungen für ein Eigenheim gestoßen bin, nicht aber für Wohungen!
Die Förderungen im Bereich Wohneigentum werden oft Eigenheim-Förderungen genannt, gelten in der Regel aber auch für Eigentumswohnungen. So kommt zum Beispiel das Wohneigentumsprogramm der KfW auf jeden Fall in Betracht. Ob das Darlehen tatsächlich für Sie attraktiv ist, hängt natürlich auch von den Konditionen Ihrer finanzierenden Bank ab.
Außerdem sollten Sie sich unbedingt die Hamburger Eigenheimförderung ansehen, diese wird über die IFB Hamburg abgewickelt. Die Förderung ist abhängig vom Einkommen und der Haushaltsgröße, es gibt auch einen Zuschlag für rollstuhlgerechten Wohnraum. Diese Förderung kann auch mit der KfW-Förderung kombiniert werden.
Wenn das Mehrfamilienhaus, in dem die Wohnung liegt, besonders energiesparend gebaut wurde, kommt zusätzlich das Programm Energieeffizient Bauen (153) der KfW in Frage.
Bitte beachten Sie: Alle diese Förderung müssen im Vorfeld beantragt werden! Die KfW-Darlehen können entweder auch über die IFB Hamburg oder aber über Ihre Hausbank beantragt werden.
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