Expertenrat

Wir wollen in Bayern bauen. Wann sollten wir unseren Bauantrag abgeben, um das Baukindergeld sowohl vom Bund als auch in Bayern zu bekommen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Norbert M. am 09.07.2018 

Die Bayerische Staatsregierung hat am 15.05.2018 die Einführung eines Bayerischen Baukindergelds Plus sowie einer Bayerische Eigenheimzulage beschlossen. Wir sind eine junge Familie mit 2 kleinen Kindern und wollen demnächst in Bayern bauen (Bauplatz ist schon gekauft), die Planungen sind soweit abgeschlossen. Der Bauantrag wäre abgabebereit. Wir würden natürlich gerne die Förderung durch das bayerische Baukindergeld Plus und die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen. Meine Frage an Sie ist, ob ich den Bauantrag schon abgeben soll? Oder lieber bis September warten, um den Voraussetzungen der Förderkriterien zu unterliegen? Es ist immer mal wieder im Internet zu lesen, dass die beiden Förderprogramme ab September 2018 starten sollen. Andere Medien z.B. Passauer neue Presse schreiben, dass beide Förderungen auch Rückwirkend bis 01.01.2018 (Parallel zum Baukindergeld des Bundes) zu beantragen wären. Könnten Sie mir bitte genauere Informationen geben, ab wann oder wie weit beide Programme Rückwirkend beantragt werden können?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider können wir Ihnen dazu noch keinen abschließenden Rat geben, denn beide Förderprogramme sind noch nicht eingeführt.

Das Baukindergeld des Bundes ist einen Schritt weiter, hier stehen die Rahmenbedingungen schon fest, die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist da. Noch nicht klar ist der genaue Starttermin (bisher hieß es August) und die genauen Förderrichtlinien. Der Zuschuss wird aber rückwirkend zum 1.1.2018 gewährt.

Zum Baukindergeld in Bayern sowie der geplanten Eigenheimzulage gibt es derzeit noch keine konkreten Informationen, ursprünglich sollten die ersten Anträge im September gestellt werden können. Nach aktuellen Medienberichten (Passauer Neue Presse) wartet die Bayerische Staatsregierung auf die Förderrichtlinien des Bundes, um ihre ähnlich zu gestalten. Ob das Baukindergeld Plus dann auch rückwirkend zum 1.1.2018 gilt, wissen wir leider nicht.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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