Ist die entgeltliche Übertragung eines Hauses an meinen Sohn eine schädliche Übertragung die die bayerische Eigenheimzulage ausschließt? Aus der Formulierung "Übertragung im Wege der Erbfolge ..." nehme ich an, dass damit auch die entgeltliche Übertragung gemeint ist.
Ja, die bayerische Eigenheimzulage ist sowohl bei einer Übertragung im Wege der Erbfolge ausgeschlossen, als auch bei einer Schenkung oder dem Erwerb zwischen Verwandten in gerader Linie. Damit gibt es für Sie und Ihren Sohn in dem geschilderten Szenario keine Möglichkeit auf die Förderung.
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