Meine Frau ist durch Erbe zu 1/12 Anteil Miteigentümerin des Hauses, welches von ihrer Mutter bewohnt wird. Dieser Anteil ist de facto nicht veräußerbar und die Immobilie für uns auch nicht bzw. nicht anteilig nutzbar. Wir haben vor kurzem ein anderes Haus gekauft. Bekommen wir Baukindergeld?
Leider bekommen Sie in diesem Fall vermutlich kein Baukindergeld. Denn die KfW fordert, dass sich schon zum Stichtag Baugenehmigung/Kaufvertrag keine weitere Immobilie in Ihrem Eigentum befinden darf. Antragsberechtigt wären Sie nur gewesen, wenn Sie den Anteil an der Immobile vorher veräußert hätten.
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