Zwei Fragen beschäftigen die KFW in unserem Fall: Gekauft, und später eingezogen; die KfW fragt warum? Wegen Renovierung. Habe mir meine Post schon zur neuen Adresse senden lassen (auch Steuer)? Reicht unvermutete Renovierungsarbeiten verzögerten den Einzug? Frage zwei: Meine Frau kommt aus der Ukraine, wie belege ich das Einkommen? Haben nur die Kontoauszüge (kleiner 5000 € im Jahr).
Ja, eine Renovierung oder Sanierungsarbeiten können beim Baukindergeld als Grund für einen verzögerten Einzug angegeben werden. Unter Umständen können Sie diese Angaben noch konkretisieren und formlos angeben, welche Arbeiten genau nötig waren. Evtl. haben sich Handwerkerarbeiten ja auch aufgrund der Corona-Pandemie verzögert.
Zu Einkommen, das im Ausland erzielt wurde, macht die KfW in ihren FAQ genaue Angaben. Darin heißt es: "Hat Ihr Haushalt in den relevanten Jahren vollständig oder teilweise im Ausland Einkünfte erzielt, benötigen wir die im Ausland erhaltenen Einkommensteuerbescheide für die relevanten Jahre zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung. Die beglaubigte Übersetzung muss durch einen öffentlich vereidigten und anerkannten Übersetzer gefertigt worden sein."
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